Als Brandschutzbeauftragter:
- erstellen wir für Sie die objektbezogene Brandschutzordnung (Teile A,B,C) und führen diese fort
- erstellen wir gesetzlich geforderte Alarmpläne
- erstellen wir die erforderlichen Evakuierungskonzepte
- betreuen wir bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen
- helfen wir bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen von Bauordnungsämtern
- helfen wir bei der Umsetzung von Brandschutzkonzepten
- beraten wir Sie bei der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöschern
- führen wir Brandschutzbegehungen (auch mit der Feuerwehr) durch
- erstellen/ prüfen wir für Sie Flucht und Rettungswegpläne (alle zwei Jahre vorgeschrieben)
- schulen wir Brandschutzhelfer
- schulen wir Ersthelfer
- erstellen wir für Sie die Gefährdungsbeurteilung
- erarbeiten wir einen eventuell nötigen Maßnahmenplan
- begehen und bewerten wir den Brandschutz bei Hochhäusern
- begleiten wir die wiederkehrende Prüfung von Tiefgaragen
- begleiten wir die Brandverhütungsschau von Feuerwehrzufahrten
BEI PROBLEMEN MIT BAUÄMTERN UND FEUERWEHREN STEHEN WIR IHNEN MIT RAT UND TAT ZUR SEITE
ES GIBT FÜR ALLES EINE LÖSUNG. - WIR FINDEN DIESE!
Eine Räumungsübung wird das gesamte Konzept abrunden. Ihr Schadenversicherer wird es im besten Fall sogar honorieren.
- Sie benötigen eine Brandsicherheitswache/ Brandposten für Ihr Objekt?- Sprechen Sie uns gerne an.
- Auch gesetzliche geforderte Schulungen der "Erste Hilfe" führen wir durch.
Kurzfristig?
KEIN PROBLEM FÜR UNS!